Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lead-Autopilot | DESIRE BB S.R.L.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Einrichtung und Lieferung des Dienstes „Lead-Autopilot" zwischen
DESIRE BB S.R.L.
Constantin Dobrogeanu Gherea 6 C
420000 Bistrița, Rumänien
E-Mail: kontakt@probiz24.com
(nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter erbringt folgende Leistungen (je nach gebuchtem Paket):
Paket A – „Von Null zum Autopiloten" (€ 1.490 netto)
- Einrichtung und Konfiguration von HubSpot Free (kostenloses CRM-System des Drittanbieters HubSpot, Inc.) inklusive Lead-Pipeline und kundenspezifischer Felder
- Anbindung von bis zu drei Webformularen des Kunden
- Einrichtung der KI-gestützten Lead-Qualifizierung (A/B/C-Scoring) auf Basis der angelieferten Anfragen
- Automatische Befüllung der CRM-Felder ohne manuelle Dateneingabe
- Erstellung personalisierter Antwort-Drafts im verknüpften E-Mail-Postausgang (Outlook oder Gmail)
- 30 Tage technischer Support nach Go-live (Reaktionszeit Werktage, bis 24 h)
Paket B – „Integration in bestehendes CRM" (€ 990 netto)
- Integration der Lead-Autopilot-Automatisierung in das vorhandene CRM-System des Kunden (Dynamics 365, HubSpot, Salesforce, Pipedrive, Zoho CRM oder vergleichbare Systeme mit API-Zugang)
- Anbindung von bis zu drei Webformularen und/oder dem E-Mail-Posteingang
- Einrichtung der KI-gestützten Lead-Qualifizierung (A/B/C-Scoring)
- Automatische Befüllung der vereinbarten CRM-Felder
- Erstellung personalisierter Antwort-Drafts im verknüpften E-Mail-Postausgang
- 30 Tage technischer Support nach Go-live (Reaktionszeit Werktage, bis 24 h)
Hinweis Unbegrenzte Leads: Die Automatisierung ist nicht nach Volumen begrenzt. Laufende Betriebskosten (KI-API-Gebühren des jeweiligen Modellanbieters) fallen beim Kunden an und sind nicht im Einrichtungspreis enthalten. Typische Kosten betragen unter € 10 netto pro Monat bei 100 verarbeiteten Anfragen.
Nicht enthaltene Leistungen
Vom Leistungsumfang ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:
- Anpassungen am CRM-System des Kunden über die vereinbarte Integration hinaus
- Gestaltung oder Programmierung von Webformularen
- Laufende Optimierung, Prompting-Anpassungen oder Erweiterungen nach Ablauf der 30-Tage-Supportphase
- Schulungen der Mitarbeiter des Kunden (auf Wunsch separat angeboten)
- Lizenzkosten für Drittanbieter-Systeme (HubSpot, Salesforce, Microsoft, OpenAI u.a.)
- Hosting oder Serverinfrastruktur
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters per E-Mail zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Grundlage jedes Vertrags ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung, die das gebuchte Paket, den vereinbarten Preis und etwaige individuelle Abweichungen von diesen AGB dokumentiert.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Vorkasse
Die Vergütung ist als Vorkasse fällig. Der Einrichtungspreis wird vollständig vor Beginn der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Der Anbieter beginnt mit der Einrichtung erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Die termingerechte Erbringung der Leistung setzt die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- dem Anbieter rechtzeitig lesenden und schreibenden API-Zugang zu den vereinbarten Systemen (CRM, E-Mail) zu gewähren;
- Zugangsdaten, Konfigurationsparameter und sonstige erforderliche Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen;
- eine verantwortliche Ansprechperson für Rückfragen zu benennen, die innerhalb eines Werktages erreichbar ist;
- eine Testumgebung oder Testzugänge bereitzustellen, sofern dies technisch möglich ist;
- die eingerichtete Automatisierung nach Fertigstellung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen und etwaige Mängel schriftlich zu melden.
Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Der Anbieter kann in diesem Fall die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum verlängern.
§ 6 Lieferzeit und Abnahme
Die Einrichtung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden (Paket B) bzw. 48–72 Stunden (Paket A) nach vollständigem Zahlungseingang und vollständig erteiltem Systemzugang durch den Kunden.
Nach Abschluss der Einrichtung informiert der Anbieter den Kunden schriftlich (E-Mail) und stellt die Automatisierung zur Abnahme bereit. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellungsmitteilung schriftlich konkrete, begründete Mängel anzeigt.
§ 7 Die 10-Stunden-Garantie
Der Anbieter garantiert, dass die eingerichtete Automatisierung dem Team des Kunden nachweislich mindestens 10 Stunden administrative Arbeit pro Kalendermonat abnimmt, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung: Mindestvolumen
Die Garantie setzt voraus, dass über die Automatisierung mindestens 50 qualifizierbare Anfragen pro Kalendermonat verarbeitet werden. Bei einer Bearbeitungszeit von 14 Minuten je Anfrage ergibt sich erst ab diesem Volumen eine monatliche Zeitersparnis von 10 Stunden. Wird das Mindestvolumen in einem Kalendermonat nicht erreicht, gilt die Garantie für diesen Monat nicht.
Messmethodik
Als Grundlage gilt: Jede über die Automatisierung verarbeitete qualifizierbare Anfrage entspricht einer Zeitersparnis von mindestens 14 Minuten gegenüber manueller Bearbeitung (Lesen, Bewerten, CRM-Eintrag, Antwort-Entwurf). Die tatsächliche Anzahl der verarbeiteten Anfragen wird durch das Aktivitätsprotokoll des Automatisierungs-Systems dokumentiert.
Geltendmachung
- Die Garantie gilt für den Zeitraum ab Go-live bis Ende des vierten Kalendermonats danach.
- Der Kunde kann die Garantie schriftlich per E-Mail geltend machen und muss dabei das Aktivitätsprotokoll sowie den tatsächlichen Zeitaufwand dokumentiert vorlegen.
- Der Anbieter hat das Recht, den Mangel innerhalb von 10 Werktagen nachzubessern.
- Gelingt die Nachbesserung nicht, erstattet der Anbieter den vollen Einrichtungspreis (netto) innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Bestätigung.
Ausschlussgründe
Die Garantie entfällt ferner, wenn die fehlende Zeitersparnis auf unzureichende Mitwirkung des Kunden, technische Änderungen in den Drittsystemen des Kunden oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
§ 8 Mängelhaftung (Gewährleistung)
Der Anbieter schuldet eine Leistung, die den vereinbarten Anforderungen entspricht und fehlerfrei funktioniert. Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Im Falle eines Mangels hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
Für Mängel, die auf Veränderungen an den integrierten Drittsystemen durch deren Betreiber (z. B. API-Änderungen durch HubSpot, Microsoft, Salesforce) zurückzuführen sind, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung. Anpassungen in diesen Fällen werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des im jeweiligen Auftrag vereinbarten Einrichtungspreises (netto).
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden durch Betriebsunterbrechung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen, Fehler oder Datenverluste, die durch Drittanbieter-Systeme (CRM-Anbieter, KI-Modellbetreiber, E-Mail-Dienste) verursacht werden.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Zahlung des Einrichtungspreises erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der eingerichteten Automatisierung für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Alle vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten Konzepte, Methoden, Templates und Workflow-Strukturen verbleiben im geistigen Eigentum des Anbieters, soweit sie nicht ausdrücklich übertragen werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die eingerichtete Automatisierung oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder als Dienstleistung anzubieten.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, technische Details, Preiskonditionen) dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der jeweiligen Partei öffentlich bekannt werden, sowie für Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 12 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und gemäß dem als Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, § 28 DSGVO).
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten findet nicht statt, sofern die genutzten KI-Modell-APIs dies nicht technisch erfordern; in letzterem Fall erfolgt die Übermittlung ausschließlich auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln (SCC).
Der Auftraggeber ist selbst für die datenschutzkonforme Gestaltung seiner Webformulare und Datenschutzerklärungen gegenüber seinen Endnutzern verantwortlich.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
Da der Lead-Autopilot als einmalige Einrichtungsleistung ohne laufendes Abo erbracht wird, bestehen keine monatlichen Kündigungsfristen.
Der Rücktritt vom Vertrag vor Erbringung der Leistung ist nur möglich, solange der Anbieter noch nicht mit der Einrichtung begonnen hat. In diesem Fall wird eine Aufwandspauschale von 20 % des Einrichtungspreises fällig; der Restbetrag wird erstattet.
Nach Beginn der Einrichtungsarbeiten entfällt der Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, die 10-Stunden-Garantie greift gemäß § 7.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bistrița, Kreis Bistrița-Năsăud, Rumänien, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Anhang: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO
AVV § 1 Gegenstand und Dauer
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher) im Rahmen der Erbringung der Lead-Autopilot-Leistungen.
Die Verarbeitung beginnt mit Aufnahme der Leistungserbringung und endet mit deren Abschluss bzw. der Löschung aller übermittelten Daten.
AVV § 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
- Art der Daten: Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen), Anfrageinhalte (Freitexte aus Webformularen und E-Mails)
- Kategorien betroffener Personen: Interessenten und potenzielle Kunden des Auftraggebers
- Zweck der Verarbeitung: Automatisierte Qualifizierung, Klassifizierung und CRM-Erfassung eingehender Anfragen; Erstellung personalisierter Antwort-Entwürfe
- Dauer: Für die Dauer der Leistungserbringung sowie der 30-tägigen Supportphase
AVV § 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere:
- personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten;
- alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten umzusetzen;
- keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden einzusetzen (Unterauftragsverarbeitung);
- den Kunden unverzüglich zu informieren, falls eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt;
- nach Abschluss der Leistung alle Daten zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
AVV § 4 Unterauftragsverarbeiter
Für die KI-gestützte Verarbeitung (Sprachmodell-API) werden Drittanbieter eingesetzt. Der Kunde erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung für folgende Kategorien von Unterauftragsverarbeitern, die ausschließlich über EU-Rechenzentren oder auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln betrieben werden:
- KI-Modell-APIs (z. B. Anthropic, OpenAI mit EU-Verarbeitungsvereinbarung)
- Automatisierungs-Plattformen (z. B. Make.com oder vergleichbare, EU-basiert)
Der Anbieter informiert den Kunden über geplante Änderungen der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und gibt ihm die Möglichkeit, Einwände zu erheben.
AVV § 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Verschlüsselte Übertragung aller Daten (TLS/HTTPS)
- Zugriffsbeschränkung auf autorisiertes Personal (Least-Privilege-Prinzip)
- Keine dauerhafte Speicherung von Anfrageinhalten außerhalb der Systeme des Kunden
- Protokollierung aller Verarbeitungsvorgänge im Automatisierungs-System
- Regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Systeme auf Sicherheitslücken
AVV § 6 Betroffenenrechte und Datenpannen
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung) im Rahmen des technisch Möglichen.
Im Falle einer Datenpanne (Art. 33 DSGVO) informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, per E-Mail.
Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt und orientieren sich an deutschem Recht (BGB, DSGVO). Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Konsultation eines auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwalts.